6. Der Kunde kann nur einmal pro Reservierung von der Rückgabemöglichkeit Gebrauch machen. Sofern der Kunde ein höheres Kontingent als das zum oben betreffenden Zeitpunkt genannte zurückgibt, ist das PALAIS AM SEE berechtigt, die über den genannten Prozentsatz hinausgehende stornierte Leistung in Rechnung zu stellen.
7. Abbestellungen / Stornierungen oder Nichtinanspruchnahme von Leistungen: Für die vollständige Abbestellung / Stornierung eines bzw. einer Veranstaltung, Events, Incentives gelten folgende Rücktrittspauschalen:
- bis 90 Tage vor Event werden 30% des Vertragswertes berechnet,
- bis 45 Tage vor Event werden 50% des Vertragswertes berechnet,
- bis 14 Tage vor Event werden 70% des Vertragswertes berechnet,
- unter 14 Tage vor Event werden 90% des Vertragswertes berechnet.
8. Weitergehende Ansprüche des PALAIS AM SEE sind ausgeschlossen. Die Pflicht zur Zahlung der Stornierungsgebühr gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des PALAIS AM SEE zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn dem Kunden dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Darüber hinaus gilt die Pflicht zur Zahlung einer Stornierungsgebühr nicht bei Undurchführbarkeit der Veranstaltung auf Grund unvorhersehbarer und / oder unabwendbarer Ereignisse, insbesondere aufgrund höherer Gewalt wie Krieg, Streik, Naturkatastrophen sowie behördliche Auflagen und gesetzliche Verbote. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Veranstalter, der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem PALAIS AM SEE vorbehalten.
VIII. Ablehnungsrecht / Verweisungsrecht, Hausordnung, Rauchverbot
Das PALAIS AM SEE ist berechtigt, einem Kunden den Zugang zum PALAIS AM SEE und die Unterbringung zu verweigern, wenn bei der Ankunft des Kunden die begründete Sorge besteht, dass der Kunde unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht oder sich gegenüber den Hotelmitarbeitern oder anderen Kunden ausfällig verhält. Das PALAIS AM SEE ist berechtigt, einen Kunden aus dem PALAIS AM SEE zu verweisen und den mit ihm bestehenden Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde wiederholt die Ruhe stört, andere Kunden oder die Hotelmitarbeiter belästigt oder beleidigt. Im Übrigen erkennt der Kunde die Hausordnung des PALAIS AM SEE in ihrer jeweiligen Form uneingeschränkt an.
Wird festgestellt, dass der Kunde trotz des Rauchverbots auf dem Zimmer geraucht hat, so ist das PALAIS AM SEE berechtigt Renovierungskosten in Höhe von 500,- Euro in Rechnung zu stellen!
IX. Haftung des PALAIS AM SEE
Die verschuldensunabhängige Haftung des PALAIS AM SEE nach §536 a BGB wird ausgeschlossen.
- Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, übernimmt das PALAIS AM SEE keine Obhut für das abgestellte Fahrzeug und darin gelagerte Gegenstände; es kommt also kein Verwahrungsvertrag zustande. Das PALAIS AM SEE haftet dementsprechend nicht bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte, es sei denn, das PALAIS AM SEE hätte den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
- Für Schäden an sonstigen eingebrachten Besitztümern des Kunden haftet das PALAIS AM SEE dem Kunden gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§701 ff. BGB. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das PALAIS AM SEE empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, übernimmt jedoch keine Haftung.
- Für Vermögensschäden des Kunden haftet das PALAIS AM SEE grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das PALAIS AM SEE haftet abweichend hiervon bei Vermögensschäden auch für einfache Fahrlässigkeit, sofern das PALAIS AM SEE schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung allerdings auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund.
- Alle Ansprüche gegen das PALAIS AM SEE verjähren grundsätzlich nach einem Jahr ab Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des §199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren unabhängig von der Kenntnis der den Anspruch begründenden Umstände und des Schuldners nach fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des PALAIS AM SEEs oder einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden beruhen.